6. Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Familie ist die erste Instanz, in der die Grundlagen für die Entwicklung der Kinder gelegt werden. Der Kindergarten knüpft an diese Erfahrungen an, als erste öffentliche Einrichtung für Bildung und Erziehung. Im Kindertagesstättengesetz ist die Zusammenarbeit formal im § 10 geregelt. Das Wahlverfahren der Elternvertretung und die Aufgaben des Beirates sind dort festgelegt.
Die Elternvertreter bilden mit den Vertretern der anderen Kindergärten den Gemeindeelternrat der Gemeinde Moormerland, der entsprechend der gesetzlichen Vorgaben arbeitet.

Darüber hinaus ist uns bewusst, dass die Eltern ihr Kind, das Wertvollste was sie haben, vertrauensvoll in die Hände zunächst einmal unbekannter Personen geben. Dieses Vertrauen wissen wir zu schätzen und möchten wir vertiefen.
Der Kindergarten ist eine familienergänzende Institution und deshalb machen wir unsere Arbeit den Eltern gegenüber transparent und beteiligen sie an den Entwicklungen.
Die Zusammenarbeit kann sich ganz unterschiedlich gestalten.

Bewährt hat sich in der Praxis:

Die Weitergabe von Informationen durch:

  • die Konzeption,
  • das KIGA-Pädagogik-ABC,
  • das KIGA-Denk- dran!-ABC
  • Informationselternabende zu Beginn des Kindergartenjahres
  • Briefe und Aushänge an der Infowand
  • Elternabende mit bestimmten Themen
  • Hospitation der Eltern, um den Tagesablauf kennen zu lernen.

Die Beratung und Hilfe durch:

  • Einzelgespräche
  • Elternsprechtage
  • Vermittlung von Adressen / Anlaufstellen, die
    bei Problemen Unterstützung geben

Der Austausch durch:

  • Eltern-/ Kindaktionen
  • ein Elterncafè
  • gemeinsame Feste
  • und auch Tür- und- Angel-Gespräche

Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet offen und ehrlich miteinander umgehen, in gegenseitiger Achtung miteinander im Dialog nach Lösungen suchen.
Zum besseren Verstehen des Kindes ist es bedeutsam, dass Eltern wichtige Veränderungen in der Familie oder plötzlich auftretendes auffälliges Verhalten des Kindes (besonders ruhig, besonders aggressiv) der Erzieherin/dem Erzieher mitteilen; Erzieherinnen/ Erzieher unterliegen der Schweigepflicht.

 

Seit Anfang des Jahres 2008 gibt es auf Initiative des Elternrates hin einen Förderverein der sich zum Ziel gesetzt hat, den Kindergarten u. a. durch Sammlung von Geld- und Sachmitteln und bei der Durchführung von Veranstaltungen zu unterstützen(§2 und §3 der Satzung).

 

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